Beerbaum

Herrenhaus Beerbaum, Lankreis Märkisch-Oderland
16259 Heckelberg-Brunow - OT Beerbaum

Verlustanzeige Herrenhaus Beerbaum!

Voller Bestürzung, Empörung und Wut musste man zur Kenntnis nehmen, was der Landes- konservator Thomas Drachenberg am 2.2.2017 bei der Vorstellung des aktuellen Denkmalreports u.a. zu verkünden hatte:
Das Herrenhaus des ehemaligen Rittergutes Beerbaum im Landkreis Märkisch-Oderland wurde, obwohl unter Denkmalschutz stehend, einfach peu a peu abgerissen.

Ruine des Herrenhauses Beerbaum , Foto: Landesamt für Denkmalpflege

Bauherrin des 1818 fertig gestellten Gebäudes, damals "Chateau" genannt, war Sophie Gräfin von Dönhoff, die einst zur „linken Hand angetrauten" und wieder geschiedenen Gattin des preußischen Königs Friedrich Wilhelm II.

Bis ins 21.Jh. war das Ensemble von unschätzbarem Wert (lt. Aussage vom Landesamt für Denkmalpflege), bestehend aus großem Gutshof, Park mit Eiskeller, Gutsarbeiterhaus, Schulhaus und dem Herrenhaus (als einmaliges klassizistisches Zeugnis preußischer Landbaukunst in Brandenburg eingestuft), weitgehend erhalten geblieben.

Was die DDR nicht schaffte, besorgte dann der neue Besitzer, der den Schutzstatus besagten Bauwerks und Weisungen von Behörden in sträflicher Weise ignoriert und das ihm unbequeme Gebäude bis auf einen kläglichen Rest schleifte.

Es ist unfassbar.

Hier wurden auch Gesetzeslücken und die Uneinigkeit von Behörden ausgenutzt.
Anscheinend fehlt es auch an profundem Wissen, sowie Gefühl und Verantwortung für kulturhistorisch so Bedeutsames. Man kann nur hoffen, daß sich Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaft dieses Falls annehmen.

Auch dem Land und dem Bund muss man Vorwürfe machen, dass noch immer kein ent- sprechender Denkmalfond aufgelegt wurde, um beispielsweise Notsicherungen oder Ersatz- vornahmen finanzieren zu können. Ebenso ist auch die schlechte personelle Ausstattung der Denkmalbehörden inakzeptabel, die ein schnelles Eingreifen in kritischen Situationen wohl nicht zulässt.

Wird nicht bald im Land Brandenburg ein Präzedenzfall geschaffen, um zu zeigen, dass der illegale Abriss von Denkmälern eine Straftat ist, die verurteilt und hart bestraft wird, so ist zu befürchten, dass weiterhin denkmalgeschütztes Kulturgut unwiderbringlich verloren gehen.

K. Schneider
VML e.V.